Hallo,
Ich glaube, meine Frage ist mißverstanden worden. Konkret Darf eine Firma, egal welcher Art, nun Fertiglesebrillen oder auch verglaste Brillen an den Endverbraucher abgeben, wenn die Kassenabrechnung entfällt oder auch kein Rezept vorliegt? Beispiel Kunde X geht in einen Sonnenbrillenladen und will sich eine Brille mit seiner Sehstärke zulegen. Darf das Geschäft diese verkaufen, wenn kein Meister präsent ist ?
14. September 2004 - 18:14
#1
Fertiglesebrillen - die Dritte
Hallo Helmut
nur Fertiglesebrillen dürfen egal wo verkauft werden. Auf keinen Fall aber individuell gefertigte Brillen. Alles, was für´s Weitsehen gemacht wird, darf nur im Meisterbetrieb der Augenoptik verkauft werden.
Gruß
Eberhard
Viele Grüße
Eberhard